Hausordnung Gelände Schloss Kaltenberg


Tiere

Auf dem Veranstaltungsgelände sind jegliche Art von Tieren nicht zugelassen; bei sommerlichem Wetter ist zum Schutz des Tieres auch ein Verbleib im PKW nicht möglich!

Sie können aber Ihren Hund vor Ort im renommierten Kaltenberger Hundehotel Satke während Ihres Deutschland Tattoo bzw. Highland Games-Besuchs zur professionellen Betreuung abgeben.

Link zur Homepage des Hundehotels

Reservierung empfohlen

 


Waffen

Das Mitführen von Waffen (auch als Requisiten) ist nicht zugelassen!

Kaltenberg ist eine Veranstaltung mit hohen Zuschauerzahlen und dementsprechend angepassten Sicherheitsanforderungen. Das Tragen von Waffen oder Schauwaffen ist daher nicht gestattet. Ausnahme sind mittelalterliche Gruppen, die bei der Veranstaltungsleitung unter Vertrag stehen.

Unter Waffen wird jede Art von Messer verstanden, dazu gehören auch:

– Mittelalterliches Essbesteck (inkl. Pfriem)

– Hirschfänger

– Leatherman, etc.

– Werkzeug jeder Art

– Pfeile mit richtigen Spitzen

– Pyrotechnik

– Pfeffersprays

Bei Unklarheiten bezüglich des Verbots von Gegenständen im Gelände obliegt die Entscheidung unserem Security Personal.

 


Schirme

Natürlich können Sie einen Regen – oder Sonnenschirm mitbringen und im Gelände benutzen, sofern andere Besucher dadurch nicht gestört werden.

Nur in der Arena gilt ein Schirm-Verbot, da ein aufgespannter Schirm die Sicht Ihres Hintermannes komplett verhindert.

 


Stühle

In unserem weitläufigen Gelände sind reichlich Sitzgelegenheiten. Bitte lassen Sie Campingstühle, Angelhocker, Gartenhochlehner und ähnliches Zuhause. Bei Unklarheiten bezüglich des Verbots von Gegenständen im Gelände obliegt die Entscheidung unserem Security Personal.

 


Fotos / Videos des Kaltenberger Ritterturniers und anderer Veranstaltungen in Kaltenberg

Aus urheberschutzrechtlichen Gründen ist Fotografieren und Filmen bei unserer Veranstaltung nicht gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fotografen und Filmteams, die von unserer Pressestelle akkreditiert wurden.

 


FLIEGENDE GEGENSTÄNDE

Um Drohnen und ähnliche Fluggerätschaften auf einer Veranstaltung in Einsatz zu bringen zu können, bedarf es einer Sondergenehmigung durch die Gemeinde und den Veranstalter.

Bitte genießen Sie das Flair und überlassen Sie uns die Luftaufnahmen. Bei Unklarheiten bezüglich des Verbots von Gegenständen im Gelände obliegt die Entscheidung unserem Security Personal.

 


FORTBEWEGUNGSMITTEL

Unser Gelände ist vor allem zu Fuß sehr schön zu erkunden. Die holprigen Straßen und Hügel sind nicht geeignet für Kickboards, Skateboards, Hoverboards, Rollerblades und Ähnliches. Auch Lauf- und Fahrräder sind eine Gefahr für andere Gäste und aus diesem Grund untersagt. Bei Unklarheiten bezüglich des Verbots von Gegenständen im Gelände obliegt die Entscheidung unserem Security Personal.